§ 01
Unser Bekenntnis
Barrierefreiheit ist Teil unseres eigenen Qualitätsmaßstabs und kein nachträglich hinzugefügtes Merkmal. Wir verstehen den European Accessibility Act und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Mindestmaß, nicht als Obergrenze, und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA.
Diese Seite ist selbst ein lebendes Dokument. Sie wird mit der Weiterentwicklung der Website fortgeschrieben sowie auf Grundlage der Rückmeldungen jener Personen, die diese Seite täglich nutzen.
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§ 02
Maßgebliche Standards
Unser internes Ziel für diese Website lautet:
- Konformität mit WCAG 2.2 AA, kategoriespezifisch geprüft (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust).
- EN 301 549 — die europäische harmonisierte Norm, auf die der European Accessibility Act und das BFSG verweisen.
- Kompatibilität mit aktuellen Versionen der gängigen Desktop- und Mobilbrowser sowie mit den in der Europäischen Union am häufigsten genutzten assistiven Technologien.
- Dauerhafte Texteinhaltung der AA-Kontrastschwellen vor unserer institutionellen Farbpalette, geprüft sowohl für Fließtext als auch für Display-Typografie.
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§ 03
Umgesetzte Maßnahmen
Konkret sind auf dieser Website derzeit folgende Maßnahmen umgesetzt:
- durchgängig semantisches HTML mit aussagekräftigen Landmark-Bereichen und Überschriften;
- vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente, einschließlich Sprachumschalter, Mobilmenü und Kontaktformular, mit sichtbarer Fokus-Anzeige;
- aussagekräftige Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder sowie aria-hidden-Behandlung rein dekorativer Grafiken;
- programmatisch mit ihren Eingabefeldern verknüpfte Formularbeschriftungen sowie feldbezogene Validierungsmeldungen, die assistiven Technologien zugänglich sind;
- eine in zehn Sprachen ausgelieferte Website mit korrektem lang-Attribut auf Dokumentebene zur Unterstützung von Screenreadern und Sprachumschalt-Tools;
- Berücksichtigung der Einstellung prefers-reduced-motion: Animationen, die Inhalte bewegen, werden deaktiviert, wenn das Betriebssystem reduzierte Bewegung anfordert;
- ausreichende Textkontrastverhältnisse vor unserer Elfenbein- und Tinten-Palette, validiert nach WCAG AA für Fließtext und großformatige Display-Überschriften.
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§ 04
Bekannte Einschränkungen
Wir dokumentieren bekannte Einschränkungen, sobald wir sie identifizieren, und beschreiben jeweils die Schritte zu deren Behebung:
- Das Cloudflare-Turnstile-Widget im Kontaktformular wird durch einen Drittanbieter bereitgestellt. Wir haben es im interaktionsbasierten Modus konfiguriert, um die visuelle Beeinträchtigung möglichst gering zu halten; es bleibt mit Tastatur und Screenreader bedienbar, und wir beobachten Änderungen seitens des Anbieters.
- Einige längere Abschnitte verwenden zugunsten einer institutionellen Anmutung großzügige dekorative Abstände; auf sehr kleinen Anzeigeflächen kann hierdurch zusätzlicher Bildlauf entstehen. Die Inhalte bleiben vollständig erreichbar.
- Etwaige von dieser Website verlinkte PDF-Dokumente erfüllen derzeit nicht zwingend den Standard PDF/UA. Wir migrieren auf barrierefreie Alternativen oder gleichwertige HTML-Fassungen.
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§ 05
Assistive Technologien
Wir testen mit aktuellen Versionen von NVDA und JAWS unter Windows, VoiceOver unter macOS und iOS sowie TalkBack unter Android, jeweils in Verbindung mit den jeweils aktuellen Versionen von Firefox, Safari, Chrome und Edge. Sollten Sie eine Barriere feststellen, die in einer von uns nicht abgedeckten Konfiguration auftritt, bitten wir um Ihren Hinweis — wir behandeln dies als zu behebendes Anliegen.
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§ 06
Rückmeldungen und Meldung von Barrieren
Wenn etwas auf dieser Website für Sie nicht funktioniert — Inhalte, die Sie nicht lesen können, ein Element, das Sie mit Tastatur oder Screenreader nicht erreichen, oder eine Fehlermeldung, die assistiver Technologie nicht zugänglich ist — bitten wir um Ihren Hinweis.
Schreiben Sie an [email protected] mit dem Betreff „Barrierefreiheit“. Beschreiben Sie bitte, was Sie tun wollten, was geschehen ist, sowie Browser, Betriebssystem und gegebenenfalls eingesetzte assistive Technologie. Wir bemühen uns, Eingänge zur Barrierefreiheit innerhalb von fünf Werktagen zu bestätigen und innerhalb von zwanzig Werktagen einen Maßnahmenplan vorzulegen, unbeschadet Ihrer gesetzlichen Rechte.
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§ 07
Durchsetzung
Sollte unsere Antwort Ihren Erwartungen nicht entsprechen, können Sie sich an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden und gegebenenfalls bei der nach dem BFSG zuständigen Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einlegen.
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